3 Von der Medienethik zum Ethik-Kodex für Blogger

In den 80er Jahren haben eine Reihe von Medienskandalen einen „bislang beispiellosen Diskurs über die Moral im Medienbereich ausgelöst“ (Pohla 2006, S. 16). Zu diesen Skandalen zählt vor allem der Abdruck der gefälschten Hitlertagebücher durch die Zeitschrift Stern, das Stern-Cover des toten damaligen Ministerpräsidenten Schleswig-Holsteins Uwe Barschel sowie das Verhalten der Journalisten, die über das Geiseldrama von Gladbeck berichteten. Seit Mitte der 80er Jahre ist das öffentliche Interesse an medienethischen Fragen zwar deutlich gestiegen, eine kontinuierliche öffentliche Debatte hat sich aber nicht entwickelt (vgl. Pohla 2006, S. 16). Nach jedem Skandal bricht eine neue, meist kurzfristige Diskussion in Politik, Medien und Gesellschaft los, wie der Amoklauf eines 18-Jährigen in Emsdetten am 20. November 2006 wieder gezeigt hat. Der Mann hatte an seiner ehemaligen Schule fünf Menschen durch Schüsse verletzt. Da er auch sogenannte „Killer-Spiele“ wie Counter-Strike spielte, forderten Politiker sofort, gewaltverherrlichende Computerspiele zu verbieten. Für langfristige medienethische Überlegungen nehmen sich Politik und Medien meist keine Zeit.

Die Diskussion einer Medienethik erfordert die Definition der Begriffe Medien, Moral und Ethik. Der Begriff Medien bezeichnet in den meisten medienethischen Texten die klassischen Massenmedien Zeitung, Zeitschrift, Hörfunk und Fernsehen, die von Journalisten erstellt werden. In neueren Veröffentlichungen werden aber zunehmend auch neue Medien wie das Internet berücksichtigt (Pohla 2006, S. 48). Im Gegensatz zu den klassischen Massenmedien bietet das Internet aber nicht nur Journalisten, sondern jedem Nutzer die Möglichkeit, als Kommunikator aufzutreten. Daher stellt sich die Frage, ob unter Medien nur der journalistisch genutzte Bereich des Internets gefasst werden sollte. Da nur eine Minderheit aller Weblogs einen journalistischen Anspruch hat, wird in dieser Arbeit Anika Pohlas breitere Definition von Medien verwendet:

Zu den in den Gegenstandsbereich der Medienethik fallenden Medien sollen (...) alle solchen medialen Angebote zählen, welche die Art und Weise des Empfängers beeinflussen, wie er die Welt wahrnimmt und deutet. (Pohla 2006, S. 52)

Mit Moral ist nach Heinz Pürer „jenes uns anerzogene Werte-, Sitten- und Normengeflecht gemeint, auf dessen Basis wir täglich bewusst oder unbewusst unsere Handlungen vollziehen“ (Pürer 2003, S. 143). Anhand der Moral entscheiden wir also, ob etwas gut oder schlecht ist.

Unter Ethik versteht man dagegen das „Nachdenken über unsere (moralisch bedingten und moralisch zu bewertenden) Handlungen“ (Pürer 2003, S. 143). Ethik ist also die wissenschaftliche Reflexion über Moral. Nach Jürgen Wilke sollen ethische Prinzipien „den Spielraum des rechtlich nicht Verbotenen auf das moralisch Verantwortbare eingrenzen“ (Wilke 1998, S. 292). Das soll aber nicht heißen, dass Gesetze unmoralisch wären. Gesetze, Grundrechte und Verfassungsbestimmungen sind letztlich auch moralische Normen, auf die sich die Legislative einer Gesellschaft geeinigt hat (vgl. Pürer 2003, S. 144). Der Unterschied zwischen Gesetzen und moralischen Normen, die in einem Ethik-Kodex festgeschrieben sind, ist jedoch, dass Verstöße gegen einen Kodex viel schwerer zu sanktionieren sind, weil sie meist kein geltendes Recht verletzen.