Medienrecht

Wider der Abmahnung: Informationen für Blogger

Was darf man und was nicht? Professionelle Journalisten lernen meist in Kursen, wo presserechtliche Schranken liegen, oder haben einen vernatwortlichen Redakteur, der für sie die Stellung hält. Angesichts der vielen Abmahnungen in den vergangenen Wochen ist ein wenig Vorsicht geraten.

Spreeblick hat dazu einige nützliche Informationen zusammengestellt: Darf ich das bloggen?

Mehr Informationen zu dem Thema gibt es bei: IRights - Urheberrecht in der digitalen Welt.

"Sie werden von der Rechtssprechung diszipliniert werden" - Medienrechtler Fricke über die BILD-Leserreporter

Welche rechtlichen Probleme sehen Sie für die BILD-Leserreporter?
Ernst Fricke: Das gesamte Zivil- und Strafrecht gilt natürlich auch für sogenannte BILD-Leserreporter. Da die BILD-Zeitung den Leserreporter nicht ausdrücklich bevollmächtigt und beauftragt hat, ist keine sogenannte "Haftungskette" gegeben, nach der über §278 BGB ein Schuldner auch für ein Verschulden seines Erfüllungsgehilfen haftet. Auch die Haftungsprivilegierung nach §831 BGB für den sogenannten Verrichtungsgehilfen greift hier nicht.

Wie wird sich das Phänomen entwickeln?
Ernst Fricke: Meine Prognose ist, dass die BILD-Leserreporter von der Rechtssprechung diszipliniert werden und dies dann dem Treiben vielleicht Einhalt gebieten kann.

Was bedeutet der neue Schwarm von Bürger-Paparazzis für die Privatsphäre von Prominenten?
Ernst Fricke: Die Strafvorschrift des § 201 a ) StGB gilt natürlich auch für die BILD-Leserreporter. Der neue § 201 a) StGB gilt seit 30.07.2004 und gilt natürlich in erster Linie für die unerlaubte Herstellung von Bildern, in zweiter Linie aber auch für die unbefugte Veröffentlichung. Hier wird die BILD-Zeitung also selbst abwägen müssen, ob Sie Ermittlungsverfahren durchstehen kann und durchstehen will.

Es droht natürlich auf dem Umweg über diese BILD-Leserreporter wiederum eine Verletzung der Privatsphäre von Prominenten. Die Rechtssprechung ist hier ziemlich klar und gilt natürlich auch für BILD-Leserreporter.

Was halten Sie von den Leserreporter-Presseausweisen, die die Bild-Zeitung eben eingeführt hat?
Ernst Fricke: Der Leserreporter-Presseausweis ist das Papier nicht wert, auf dem er gedruckt wird. Der "echte" Presseausweis ist aufgrund von Übereinkünften der Innenministerkonferenz mit den journalistischen Berufsverbänden zustande gekommen. Seine Vergabe erfolgt nur an hauptamtlich tätige Personen.

Der große Klick - wie die Bild ihre Leser-Reporter in Gefahr bringt

Thomas Gottschalk schwitzt in braunem Trainingsanzug beim Nordic Walking, Bahnchef Hartmut Mehdorn ist im Flugzeug eingenickt und Alt-Kanzler Gerhard Schröder sonnt sich in Badehose auf Borkum. Diese Fotos hätte Deutschland nie zu sehen bekommen, zöge nicht seit zwei Monaten eine große Schar von Laien-Paparazzis durchs Lande. Bild-Leserreporter heißen diese offiziell. Europas größte Zeitung spendiert ihnen 500 Euro für jedes Foto, das veröffentlicht wird.

Bild-Leser sollen sich nicht mehr bloß damit begnügen, die Brüste der Seite-1-Mädchen anzugucken, die Zeitung auf der Suche nach Informationen über Schumi durchzublättern oder über unsere Politiker zu schimpfen. Bild macht sie zu Fotografen und hat dabei wohl vor allem zwei Ziele: billig an Promi-Bilder zu kommen und durch Provokation Aufmerksamkeit zu gewinnen. Doch was passiert, wenn ein ganzes Land sich – getrieben von Geldgier und Ruhmsucht – auf Promijagd begibt? Wird so der Traum von einem alle Leser einbeziehenden demokratischen Journalismus wahr oder geraten die Leserreporter in eine juristische Falle?

Der Vorsitzende des Deutschen Journalisten Verbandes (DJV) Michael Konken sagt: "Es liegt der Schluss nahe, dass es beim Einsatz der Leserreporter den Verlagen um die Einsparung von Personalkosten ihrer Redakteure geht." Dies schade den Bildjournalisten. Dem widerspricht die Saarbrückener Zeitung, die Leser animiert, als Reporter tätig zu werden. Seit es Leserreporter gibt, so Chefredakteur Peter Stefan Herbst, würden die Redakteure und Fotografen Extraaufträge erhalten. Außerdem seien Redakteure nötig, um die Leserhinweise zu bearbeiten.

Blitzte der Busen eines prominenten Stars unter der Bluse hervor?

Mehr als 500 Leser schicken angeblich täglich Fotos an Bild. Bild-Chefredakteur Kai Diekmann meint: "Der Leserreporter bringt den Journalismus nicht in Misskredit, sondern ist eine fundamentale Erweiterung journalistischer Arbeit." Auf der Homepage von Bild und in der Zeitung selbst werden Leser aufgefordert, eigene Fotos einzusenden. Derzeit heißt es recht brav und vage:

"Respektieren Sie bei Ihren Foto-Aufnahmen die Privatsphäre anderer Menschen. Behindern Sie nicht die Arbeit von Polizei oder Rettungsdiensten. Wer uns ein Foto schickt, erklärt, sämtliche Rechte hieran zu besitzen, und überträgt der Axel Springer AG alle Rechte zur Veröffentlichung in allen Medien – zur Bearbeitung, Archivierung und Weiterveräußerung. Bei Weiterveräußerung erhält der Urheber von der Axel Springer AG 50% der erzielten Nettoverkaufserlöse."

Noch vor ein paar Tagen stand an selber Stelle in gewohnter Bild-Manier:

"Hat ein Prominenter in Ihrer Gegenwart in der Nase gebohrt? Blitzte für Sekunden der Busen eines prominenten Stars unter der Bluse hervor? Wurden Sie Zeuge eines Großbrandes oder eines Unfalls? Dann machen Sie 'klick'. Schicken Sie das Foto an Bild."

Auch andere Zeitungen wie der Südkurier oder die tz fordern Leser auf, Beiträge oder Bilder einzusenden. Auf der Online-Plattform von Focus und View, dem Fotomagazin vom Stern, erscheinen Leser-Fotos. Neu ist das Phänomen nicht. Die norwegische Zeitung VG macht seit einigen Jahren vor, wie es gelingen kann, Leserbetiräge einzubinden. Und bereits 1967 gab es in der Jugendzeitschrift Bravo die Rubrik "Bravo-Leser als Bravo-Reporter". Nun hat auch die Bild entdeckt: Wir sind Journalist.

"Die Frau tat mir zutiefst leid"

Doch: Zerstören Leserreporter das Verhältnis zwischen Journalisten und Prominenten? Es sei zu befürchten, dass nun noch mehr Prominente ihre Pressekontakte auf Anwaltsschreiben und Gerichtsverhandlungen beschränkten, heißt es vom DJV. Prominentenanwalt Christian Schertz meint in der ZDF-Sendung Frontal:

"Für mich ist dies eine neue Verrohung im Boulevardjournalismus, weil jetzt massenhaft dazu aufgefordert wird, Rechtsbrüche zu begehen."

Persönlichkeitsrechte werden unter den Tisch gekehrt. Seit dem Caroline-Urteil ist es nur dann gestattet, Fotos aus dem Privatleben von berühmten Personen zu veröffentlichen, wenn diese zugestimmt haben. Viele Hobbyfotografen wissen darüber nicht Bescheid.

Entertainer Harald Schmidt äußerte sich in einem WDR-Interview über seine Begegnung mit einer Bild-Leserreporterin folgendermaßen:

"Die Frau kam auf mich zugelaufen und tat mir zutiefst leid. Sie trug selbstabgeschnittene Jeans, so Hotpants, und hatte Krampfadern von WDR-Kugelschreiberstärke, in WDR-Blau. Sie zu mir: 'Hallo, Herr Schmidt, darf ich ein Foto von Ihnen machen? Mein Sohn traut sich nicht.' Und dann hab ich dieses Foto in Bild gesehen. 500 Euro dafür, das war wahrscheinlich deren halber, oder vielleicht sogar deren ganzer Urlaub. Und da dachte ich: Ist okay."

Andere nehmen den Fall Leserreporter ernster. Der Fußballnationalspieler David Odonkor war angeblich beim Urinieren auf einem Parkplatz abgelichtet, sein Kollege Lukas Podolski beim Einkaufen auf Mallorca und Joschka Fischer in ähnlich privater Umgebung. Sie haben über ihren Anwalt Christian Schertz mit Unterlassungserklärungen geantwortet, zwei von ihnen mit einstweiliger Verfügung. Schertz sagte dem journalist, er prüfe in einem Fall sogar, gegen den Fotografen selbst vorzugehen. Werden die Leserreporter von Bild den Anwälten zum Fraß vorgeworfen?

Den Anwälten zum Fraß vorgeworfen?

Presserechtlich ist der Verlag für die Abdrucke verantwortlich. Doch unter bestimmten Umständen kann auch der Fotograf selbst verklagt werden. Schertz kann sich Schmerzensgeldzahlungen für die Leserreporter im fünfstelligen Bereich vorstellen.

Vor zwei Wochen hat Bild noch eins draufgesetzt: Die Zeitung verschickt Bild-Presseausweise an jeden, der ein Foto einsendet. Michael Konken vom DJV dazu:

"Dieses Vorhaben schadet der Akzeptanz des bundeseinheitlichen Presseausweises für hauptberuflich tätige Journalisten ebenso wie dem Ansehen der Journalisten. Ich appelliere an die Verantwortlichen des Springer-Konzerns, den Ausweis für die Leserreporter wieder einzustampfen."

Weit werden die Bild-Leserreporter mit dem Ausweis wohl nicht kommen. Doch neue Aufmerksamkeit und Provokation ist dem Springer-Blatt durch diese Aktion sicher.

NY Times: Amateurs Get in on the Paparazzi Beat

In der New York Times gibt es einen interessanten Artikel über den Trend der europäischen Zeitungshäuser, Lesern Geld für selbst geschossene Paparazzi-Fotos zu zahlen: Amateurs Get in on the Paparazzi Beat.

Beispiel Bild-Zeitung mit ihren Leser-Reportern während der WM:

"The paper paid 500 to 1,000 euros for photos printed in the reader-reporter pages, and, by the end of the World Cup tournament, as many as 1,000 pictures were arriving daily."

Weiter steht in dem Artikel:

"Mr. Fest (a member of the Bild editorial board) says it will not be long before a reader-generated picture of a newsworthy event will run on the front page."

Leser-Reporter im Zeitalter des Caroline-Urteils: Da ist Ärger vorprogrammiert!

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